Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil

D.O.Q.-Test 2.0 für Hundehalter und –interessierte (Stand 01.07.09)
 
1 Zweck der Prüfung 
 
1.1 Der theoretische Prüfungsteil von D.O.Q.-Test 2.0 ist bundesweit 
einheitlich geregelt und richtet sich an Hundehalter und Hundeinteressierte. 
Inhabern eines D.O.Q.-Test 2.0-Zertifikates wird die Sachkunde zur 
Hundehaltung vom Verein Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung 
TAG-H e.V. bescheinigt. D.O.Q.-Test 2.0 wir von den folgenden Verbänden 
getragen: 
- BTK – Bundestierärztekammer e. V. 
- GTVT – Gesellschaft für Tierverhaltenstherapie e.V. 
- Tierärzte ohne Grenzen e.V. 
- TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. 
- Albrecht GmbH – Vet.-med. Erzeugnisse 
- Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH 
- BVZ- Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e.V. 
- Canis - Zentrum für Kynologie 
- DJV – Deutscher Jagdschutz-Verband e. V.
Die theoretische Prüfung liegt als computergestützte oder einer
Papier-undBleistift-Version vor. 
 
2 Zulassung zur Prüfung
 
2.1 Zugelassen zur Prüfung ist derjenige, der das 16. Lebensjahr vollendet 
hat. Ausnahmen gelten dann, wenn der Gesetzgeber es anders regelt. 
Durch seine Unterschrift erklärt der Hundebesitzer sein Einverständnis der 
ihm vorgelegten Prüfungsordnung. Erst dann kann mit der theoretischen 
Prüfung begonnen werden. 
 
3 Prüfungsablauf 
 
3.1 Die Prüfung kann wahlweise in computergestützter Form an einem PC 
oder in Papierform durchgeführt werden. 
Die Papierform besteht aus zwei Teilen: Dem Fragen-/Antwortteil und einem 
separaten Antwortdeckblatt. 
Die Auswertung nimmt bei Wahl der Papierform mehrere Tage in Anspruch. 
3.2 Die Prüfung findet in den Räumlichkeiten einer Tierarztpraxis oder einer 
Hundeschule statt, die einen zertifizierten Hundetrainer nach D.O.Q.-Test 
PRO beschäftigt. Es ist Grundvoraussetzung, dass die Tierarztpraxis bzw. 
Hundeschule auf den Seiten von www.doq-test.de als Testcenter registriert 
und gelistet ist. 
Folgende Personen sind zur Durchführung ermächtigt: 
In Tierarztpraxen Tierärzte und Praxispersonal, in unter 3.2 aufgeführte 
Hundeschulen die Betreiber und Mitarbeiter. 
Die Prüfungskosten betragen für die computergestützte Prüfung 59,50 Eur 
inkl. MwSt. 
Die Prüfungsgebühr der papierbasierenden Prüfung liegt bei 75,00 Eur inkl. 
MwSt. Alle Gebühren sind vor Prüfungsantritt zu entrichten. 
3.3 Jeder Teilnehmer muss vor Prüfungsbeginn seine Identität durch 
Personalausweis, Pass oder Führerschein nachweisen. 
3.4 Der theoretischen Prüfung liegt ein Fragenkatalog zugrunde. Dieser 
basiert auf den formulierten Lernzielen der Arbeitsgemeinschaft 
Hundehaltung (AG-H) in der Bundestierärztekammer. Die theoretische 
Prüfung umfaßt 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben 
Sachgebieten, zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. 
3.5 Für die theoretische Prüfung sind Hilfsmittel jeglicher Art verboten. 
Handies sind vor Antritt der Prüfung auszuschalten und unaufgefordert 
abzugeben. Der Teilnehmer hat die Prüfung alleine anzutreten. 
Aufzeichnungen jeglicher Art – insbesondere Handnotizen - sind während 
der gesamten Prüfungsdauer untersagt. 
3.6 Bei Täuschung kann der betreffende Teilnehmer von der Prüfung 
ausgeschlossenen werden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, ein 
Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr besteht nicht. Eine 
Prüfungseinsicht wird ausgeschlossen. 
3.7 Im Falle der computergestützten Prüfung führen Manipulationen am 
Test-PC zum unmittelbaren Ausschluss. Im Falle eines Stromausfalles muss 
der Test unverzüglich wieder aufgenommen werden. Der Aufsichtsperson 
obliegt es, eine Verlängerung der Prüfungszeit vorzunehmen, wenn trifftige 
Gründe (Stromausfall, Behinderung, Sprachschwierigkeiten etc...) diese 
rechtfertigen. 
Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil D.O.Q.-Test 2.0 für
Hundehalter und –interessierte 3.8 Im Falle der Papier-Prüfung ist der
Prüfling vor Beendigung der Prüfung 
dafür verantwortlich, seine Antworten aus dem Fragen-/Antwortteil auf das 
separate Antwortdeckblatt zu übertragen. Dieses hat mit großer Sorgfalt zu 
geschehen, da bei Unstimmigkeiten stets die Antwort auf dem 
Antwortdeckblatt maßgebend ist. 
 
4 Prüfungsinhalte 
 
4.1 Die Themenkomplexe und die Prüfungsfragen unterliegen einer 
ständigen Qualitätskontrolle durch Expertinnen und Experten der 
mitwirkenden Verbände. Diese werden in regelmäßigen Abständen anhand 
der psychometrischen Testergebnisse analysiert und je nach Bedarf 
angepasst bzw. ergänzt. 
 
5 Bewertung von Prüfungsleistungen 
 
5.1 Theoretische Prüfungen werden nach dem Mehrfachauswahl-Prinzip 
bewertet. 
5.2 Eine Teilbewertung bei unvollständig beantworteten Fragen findet statt. 
5.3 Die jeweiligen Fragen können bis zu 6 verschiedene 
Antwortmöglichkeiten umfassen. 
5.4 Alle Prüfungsaufgaben sind von der erreichbaren maximalen Punktzahl 
her gesehen gleich. 
5.5 Jedes richtig gesetzte Häkchen wird mit einem positiven Punktwert 
bewertet. 
5.6 Jedes falsch gesetzte Häkchen wird mit einem negativen Punktwert 
gewertet. 
5.7 Jedes nicht gesetzte Häkchen wird neutral behandelt. 
5.8 Der Punktwert ist vom Verhältnis „1 zu (Anzahl richtiger bzw. falscher 
Antworten) mal Skalierungswert“ der jeweiligen Frage abhängig. 
5.9 Die Gesamtpunktzahl einer Aufgabe errechnet sich aus der Summe der 
jeweiligen Punktwerte. 
5.10 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen einzelnen 7 Sachgebieten 
jeweils mindestens 50 Prozent erreicht und im Gesamtergebnis mindestens 
75% erzielt werden. 
 
6 Auswertung 
 
6.1 Im Falle der computergestützen Prüfung erfolgt die Ergebnisermittlung 
direkt im Anschluß der Prüfung. Ebenfalls erhält der Prüfling eine Übersicht 
über sein Ergebnis in den einzelnen Sachgebieten. Im Bestehensfall wird 
ein Zertifikat vor Ort erstellt und ausgehändigt. Ein Recht auf Einsichtnahme 
der Prüfungsfragen besteht zu keinem Zeitpunkt. 
6.2 Im Falle der Papier-Prüfung muss das Prüfungsergebnis abgewartet 
werden. Im Bestehensfall wird ein Zertifikat ausgehändigt, welches der 
Tierarztpraxis bzw. Hundeschule zugeschickt und vom Prüfungskandidaten 
abzuholen ist. Ein Recht auf Einsichtnahme der Prüfungsfragen besteht zu 
keinem Zeitpunkt. 
 
7 Nachprüfung 
 
7.1 Eine Wiederholungsbeschränkung der theoretischen Prüfung besteht 
nicht es sei denn, der Gesetzgeber sieht andere Maßregeln vor. 
 
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© Swetlana Fitz