Hundeführerschein

Landtag führt in Niedersachsen ab dem 01.07.11.ein neues Gesetzt ein! Den Hundeführerschein!

  • jeder Hund ab 6 Monate muss einen elektronischen Chip tragen

  • jeder Hund muss Haftpflicht versichert sein

    Personen mit 500.000€ und Sachschäden mind. 250.000€

  • alle müssen ab 01.07.13. einen Sachkundenachweis vorweisen,

    ausgenommen sind Hundehalter die schon 2 Jahre einen Hund

    besessen haben gelten als Sachkundig und können es mit der

    Hundesteuer nachweisen und sich davon befreien lassen

  • das Tragen einer Hundemarke gilt als Nachweis für Steuer Zahlung

    und ist am Halsband zu tragen

  • gefährliche Hunde dürfen generell nur mit Leine und einem Maulkorb

    geführt werden

     

    Muss jemand als jahrelanger Hundehalter einen „Hundeführerschein“ erwerben?

    Antwort: Nein. Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung

    oder Betreuung für eine juristische Person mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten

    (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.

     

    Wird es einen einheitlichen „Hundeführerschein“ nach Muster geben?

    Antwort: Ein speziell vorgeschriebenes Muster ist nicht vorgesehen.

     

    Nach welchen Kriterien werden Hundeschulen anerkannt,

    die Sachkundeprüfung abzunehmen?

    Antwort: Die Anerkennung erhält, wer über Kenntnisse in

    Bezug auf - das Halten und - die Sozialverträglichkeit

    von Hunden, - rassespezifische Eigenschaften,

    - das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,

    das Erziehen und Ausbilden von Hunden und - die einschlägigen

    Rechtsvorschriften verfügt, diese im Umgang mit

    Hunden anwenden und vermitteln kann.

    Es ist davon auszugehen, dass Interessierte entsprechende

    Anträge und Konzepte vorlegen werden.

     

    Können auch Vereine, nicht nur Hundeschulen,

    die Sachkundeprüfung abnehmen?

    Antwort: Die Sachkundeprüfungen können von jeder Person

    oder Stelle abgenommen werden, die eine Fachbehörde

    zu diesem Zweck anerkannt hat. Bei Nachweis der erforderlichen

    Kenntnisse können die Anerkennung auch

    Vereinsmitglieder erhalten.

    Noch mehr Fragen/ Antworten finden Sie Hundegesetzt Niedersachsen

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© Swetlana Fitz