Hier finden Sie alles was Sie zur
Hundehaltung in Niedersachsen
wissen müssen!
§ 33 Abs.1 über Wald und Landschaftsordnung
ist geregelt das Hunde in der freien Landschaft
in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli
(allgemeine Brut und Aufzuchtzeiten) an der Leine
zu führen sind. Ausnahme Jagdhunde, Rettungshunde,
Polizeihunde, Bundesgrenzhunde und Zollhunde.
Bei Widrigkeiten werden bis zu 5000€ als Geldbuße erhoben.
Landtag führt neues Gesetz
in Niedersachsen ab dem 01.07.11. ein
jeder Hund ab 6 Monate muss einen elektronischen Chip tragen
jeder Hund muss Haftpflicht versichert sein
Personen mit 500.000€ und Sachschäden mind. 250.000€
alle müssen ab 01.07.13. einen Sachkundenachweis vorweisen,
ausgenommen sind Hundehalter die schon 2 Jahre einen Hund
besessen haben gelten als Sachkundig und können es mit der
Hundesteuer nachweisen und sich davon befreien lassen
das Tragen einer Hundemarke gilt als Nachweis für Steuer Zahlung
und ist am Halsband zu tragen
gefährliche Hunde dürfen generell nur mit Leine und einem Maulkorb
geführt werden