Landtag führt in Niedersachsen ab dem 01.07.11.ein neues Gesetzt ein! Den Hundeführerschein!
jeder Hund ab 6 Monate muss einen elektronischen Chip tragen
jeder Hund muss Haftpflicht versichert sein
Personen mit 500.000€ und Sachschäden mind. 250.000€
alle müssen ab 01.07.13. einen Sachkundenachweis vorweisen,
ausgenommen sind Hundehalter die schon 2 Jahre einen Hund
besessen haben gelten als Sachkundig und können es mit der
Hundesteuer nachweisen und sich davon befreien lassen
das Tragen einer Hundemarke gilt als Nachweis für Steuer Zahlung
und ist am Halsband zu tragen
gefährliche Hunde dürfen generell nur mit Leine und einem Maulkorb
geführt werden
Muss jemand als jahrelanger Hundehalter einen „Hundeführerschein“ erwerben?
Antwort: Nein. Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung
oder Betreuung für eine juristische Person mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten
(oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.
Wird es einen einheitlichen „Hundeführerschein“ nach Muster geben?
Antwort: Ein speziell vorgeschriebenes Muster ist nicht vorgesehen.
Nach welchen Kriterien werden Hundeschulen anerkannt,
die Sachkundeprüfung abzunehmen?
Antwort: Die Anerkennung erhält, wer über Kenntnisse in
Bezug auf - das Halten und - die Sozialverträglichkeit
von Hunden, - rassespezifische Eigenschaften,
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
das Erziehen und Ausbilden von Hunden und - die einschlägigen
Rechtsvorschriften verfügt, diese im Umgang mit
Hunden anwenden und vermitteln kann.
Es ist davon auszugehen, dass Interessierte entsprechende
Anträge und Konzepte vorlegen werden.
Können auch Vereine, nicht nur Hundeschulen,
die Sachkundeprüfung abnehmen?
Antwort: Die Sachkundeprüfungen können von jeder Person
oder Stelle abgenommen werden, die eine Fachbehörde
zu diesem Zweck anerkannt hat. Bei Nachweis der erforderlichen
Kenntnisse können die Anerkennung auch
Vereinsmitglieder erhalten.
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